Die Teilnahme am Global Compact steht jedem Unternehmen offen, das bereit ist, sich für die Umsetzung der zehn Prinzipien des Global Compact in seiner gesamten Geschäftstätigkeit und seinem Einflussbereich ernsthaft einzusetzen und über seine Fortschritte zu berichten. Wer sich freiwillig selbst verpflichtet, sehen Sie direkt auf der Seite vom UGC: https://www.unglobalcompact.org/

 

Die Unternehmen sind aufgefordert, sich zu einem Katalog von Grundwerten aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung zu bekennen, sie zu unterstützen und innerhalb ihres Einflussbereichs in die Praxis umzusetzen:

 

Menschenrechte

  • Prinzip 01: Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte unterstützen und achten und
  • Prinzip 02: sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

 

Arbeitsnormen

  • Prinzip 03: Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren.
  • Prinzip 04: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit einsetzen.
  • Prinzip 05: Unternehmen sollen sich für die Abschaffung von Kinderarbeit einsetzen.
  • Prinzip 06: Unternehmen sollen sich für die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Erwerbstätigkeit einsetzen.

 

Umweltschutz

  • Prinzip 07: Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip folgen.
  • Prinzip 08: Unternehmen sollen Initiativen ergreifen, um größeres Umweltbewusstsein zu fördern.
  • Prinzip 09: Unternehmen sollen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien beschleunigen.

 

Korruptionsbekämpfung

  • Prinzip 10: Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

 

    Die Initiative besitzt keine Rechtsverbindlichkeit.